Aktuelles
Fahrkarten in Magdeburg: Überblick der Bedingungen für personengebundene Tickets
Das Tarifangebot der Magdeburger Verkehrsbetriebe bietet für jeden Anlass ein passendes Ticket. Für spontane Fahrten sind Einzelfahrkarten erhältlich. Sie gelten jeweils 60 Minuten für eine Person, beziehungsweise einen Hund, ein Fahrrad oder sperrigen Gegenstand. Einzelfahrkarten sind nicht personengebunden und deshalb ohne Ausweisdokument gültig.
Personen, die den ÖPNV in Magdeburg über einen längeren Zeitraum nutzen möchten, können auf verschiedene Zeit-, Monats-, und Abonnement-Monatskarten zurückgreifen. All diese Fahrkarten sind grundsätzlich personengebunden und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Dazu zählt der Personalausweis, Reisepass und Führerschein und entsprechende Ersatzdokumente, welche durch die jeweiligen Behörden ausgestellt wurden.
Auch über die Stadtgrenzen hinaus können Kundinnen und Kunden mit einem Ticket der MVB mobil sein, denn das Deutschland-Ticket gehört ebenfalls zum Sortiment. Auch dieses mehrheitlich als digitales Angebot vertriebene Ticket ist personengebunden. Deutschland-Ticket und Deutschlandsemesterticket sind demnach ebenfalls ausschließlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Keine Regel ohne Ausnahme
Für ermäßigte Fahrkarten gelten abweichende Regeln. Ermäßigte Zeit-, Monats-, Abonnement-Monatskarten für Schülerinnen und Schüler sowie das Schüler:innen Ticket sind auch mit einem Schüler:innenausweis gültig. Wichtig ist, dass ein nicht ablösbares Lichtbild und die vollständigen Personaldaten, sowie die Bestätigung der Bildungseinrichtung je Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahr vorhanden sind. Studierende können für das MVB-Semesterticket ihren Studierendenausweis nutzen. Für das Deutschlandsemesterticket ist wie bereits erwähnt ausschließlich ein amtlicher Lichtbildausweis zulässig.
Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis werden entsprechend den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) unentgeltlich befördert, sofern sie im Besitz des „Beiblattes des Versorgungsamtes“ zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sind, dieses mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Das Beiblatt kann beim Amt für Versorgung beantragt werden. Die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen und Begleithunde regeln ebenfalls die Bestimmungen des SGB IX. Blinde Menschen können in jedem Fall einen Blindenhund und eine Begleitperson unentgeltlich mitführen. Die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.
Detaillierte Informationen in den Tarifbestimmungen
Alle Einzelheiten zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sind sowohl online auf der Webseite des marego-Verbundes unter www.marego-verbund.de/tarifinformationen als auch vor Ort im MVB-Kundenzentrum in der Otto-von-Guericke Straße 25, sowie den MVB-Verkaufsstellen am Hasselbachplatz, in der Erst-Reuter-Allee, der Haltestelle Kastanienstraße und im Infopoint am Zentralen Omnibusbahnhof zu finden.